Allgemeine Geschäftsbedingungen für Transporteure (AGT), Hausservice und Zusammenbau von Möbelteilen
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§1 Geltungsbereich
Die AGT umfassen alle Wirkungsbereiche der Firma Rudi´s Quick Trans. Das sind Kleintransporte, Hausservice und Zusammenbau von Möbelteilen. Alle Aufträge liegen diesen AGT zugrunde. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber in Kenntnis dieser AGT zu sein und erkennt diese ausdrücklich an und nimmt sie als Vertragsinhalt zur Gänze an. Stillschweigen des Auftraggebers gilt jedenfalls als Zustimmung. Vertragsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam und sind daher für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Diese AGT gelten auch dann, wenn sie in der Auftragsbestätigung der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. dem Auftraggeber erstmals zur Kenntnis gebracht werden. Die AGT gelten im nationalen und internationalen Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen, der für Unternehmer oder Nichtunternehmer von Transporteuren ausgeführt wird, die Mitglieder des Fachverbandes für das Güterbeförderungsgewerbes sind (Kleintransportunternehmer und konzessionierte Transportunternehmer im folgenden Transporteure genannt) für alle sonstigen Verrichtungen der Transportunternehmer, die nicht in den Bestimmungen der CMR geregelt sind. Die AGT gehen allen Handelsbräuchen vor. Gesetzliche Bestimmungen zwingender Natur schränken den Wirkungskreis der AGT sinngemäß ein. Konsumenten sind jene Personen, für die im Falle einer Auftragserteilung das Konsumentenschutzgesetz gilt.
§2 Pflichten des Transporteurs
Die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. führt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers aus. Er nimmt dabei das Interesse des Auftraggebers wahr und arbeitet stets mit der größtmöglichen Sorgfalt.
§3 Vertragschließende Parteien
(Diese Bestimmung gilt ausschließlich für Vertragspartner, die Unternehmer sind. Im Verhältnis zu Konsumenten gilt sie daher nicht!!) Der Beförderungsvertrag wird ausschließlich zwischen der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. und dem Auftraggeber abgeschlossen. Fahrer, Subfrächter oder sonstige den Transport begleitende Personen haben keine Vollmacht, für die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. vertragliche Vereinbarungen zu treffen. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages (auch Zusatzaufträge) sind daher ausschließlich mit der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. zu vereinbaren. Derartige Auftragsänderungen und sonstige Mitteilungen, die nicht mit der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. vereinbart werden, sondern an Mitarbeiter der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U , Subfrächter oder sonstiges Fahr- und Begleitpersonal ergehen, binden Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. daher nicht.
§4 Abholung und Zustellung der Güter
Die Güter werden im Rahmen des Beförderungsvertrages von der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. abgeholt und zugestellt. Das Gut gilt, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird, als zugestellt, wenn es an der vorgesehenen Abladestelle der für die Abladung zuständigen Person zur Abladung bereitgestellt wird. Mit diesem Zeitpunkt endet, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist spätestens die Haftung der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. . Ist die Zustelladresse eine Wohnung oder eine Geschäftsräumlichkeit in einem Haus, so gilt die Zustellung mit der Bereitstellung des Transportgutes an der Haustüre als erledigt, es sei denn der Auftraggeber hat mit der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. (§ 3 Abs. 2 dieser AGT) nachweislich eine andere Vereinbarung getroffen. Ist der Empfänger trotz Terminvereinbarung nicht anwesend oder verweigert er grundlos die Übernahme (mangels einer entsprechenden Vereinbarung) an der Haustüre so tritt ein Ablieferungshindernis ein und ist die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. zur sofortigen Entladung auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers berechtigt (vgl. §16 CMR). Vereinbarungen des Auftraggebers mit seinem Vertragspartner aus dem der Warensendung zu Grunde liegenden Vertrag haben für die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. keine Wirkung.
§5 Informationspflicht des Auftraggebers
(Diese Bestimmung gilt ausschließlich für Vertragspartner, die Unternehmer sind. Im Verhältnis zu Konsumenten gilt sie daher nicht!!) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der bei der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. Auftragserteilung über den Inhalt der Sendung genauestens und vollständig zu informieren. Insbesondere ist die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. darüber zu informieren, ob Wertgegenstände oder Geld und dergleichen zu transportieren sind. Der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. sind bei Wertsendungen der Wert bzw. bei Geldsendungen der genaue Betrag der zu transportierenden Sendung bekannt zu geben. Die Firma Rudi´s Quick Trans ist auch darüber zu informieren, wenn gefährliche oder verderbliche Güter Inhalt/ Teil der Sendung sind. Die Informationen über das Transportgut sind direkt der Firma Rudi´s Quick Trans und nicht an Fahrer, Subfrächter oder sonstiges Fahr- oder Begleitpersonal zu geben. Verletzt der Auftraggeber seine diesbezügliche Verpflichtung, haftet er der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. für alle damit verbundene Kosten und Schäden. Die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. ist jedenfalls zur sofortigen Entladung und Einlagerung von Wert- und Geldsendungen, gefährlicher oder verderblicher Güter, über die er nicht informiert wurde, auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers berechtigt. Geänderte Informationen über die Warensendung berechtigen die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. zur sofortigen Ablehnung der (weiteren) Durchführung des gesamten Transportes. Wird der Transport nicht oder nicht mehr durchgeführt, bleibt der Frachtanspruch der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. in jedem Fall neben allfälligen Schadenersatzforderungen bestehen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten und Schäden, die aufgrund unrichtiger oder fehlerhafter Beschreibung des Transportgutes entstehen auch dann, wenn ihn daran kein Verschulden trifft, dies aber in seiner Sphäre liegt.
§6 Stornierung des Beförderungsauftrages
Auftragsstornierung bis max. 24 Stunden vor dem vereinbarten Auftragsbeginn sind ohne Stornogebühren möglich. Bei Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber 24 Stunden vor dem geplanten Transportbeginn oder kürzer hat die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. uneingeschränkten Anspruch auf die gesamte vereinbarte Vergütung, wenn die Firma Rudi´s Quick Trans GmbH dies nicht zu verantworten hat. Der Auftraggeber hat die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. darüber hinaus alle Auslagen und – im Falle des Verschuldens des Auftraggebers - alle Schäden zu ersetzen, die durch eine vom Auftraggeber zu vertretende Stornierung des Transportauftrages entstehen.
§7 Beförderungspapiere
(Diese Bestimmung gilt ausschließlich für Vertragspartner, die Unternehmer sind. Im Verhältnis zu Konsumenten gilt sie daher nicht!!). Der Auftraggeber ist, sofern er Unternehmer ist, verpflichtet, der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. alle Begleitpapiere zu übergeben, die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. zur Durchführung des Transportes und der Erfüllung der Zoll- und sonstigen verwaltungsbehördlichen Vorschriften bis zur Ablieferung an den Empfänger benötigt. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Dokumente. Eine Überprüfungspflicht des Transporteurs besteht nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. alle Schäden und Kosten, die mit der Übergabe unrichtiger oder unvollständiger Dokumente verbunden sind, zu ersetzen.
§8 Prüfung des Inhaltes der Sendung, Feststellung von Anzahl und Gewicht
Die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. ist jederzeit berechtigt, nicht aber verpflichtet, nachzuprüfen, ob die Sendung mit den Angaben des Auftraggebers übereinstimmt und ob die Güter, allenfalls geltenden Sondervorschriften entsprechend, übergeben werden. Stellt sich heraus, dass die Sendung den Angaben des Auftraggebers nicht entspricht, tritt ein Beförderungshindernis ein. Der Auftraggeber ist davon zu verständigen. Trifft der Auftraggeber nicht unverzüglich Maßnahmen zur weiteren ordnungsgemäßen Beförderung, ist die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. zur sofortigen Entladung und Einlagerung auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers berechtigt. Ist der Auftraggeber Unternehmer, kann die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. nach seiner Wahl allenfalls auch den Verkauf der Güter nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen veranlassen. Im Verhältnis zu Konsumenten steht diese Möglichkeit des Verkaufes der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. nicht zu. Der Auftraggeber Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. für alle dadurch entstehenden Kosten und Schäden.
§9 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist dafür alleine verantwortlich, dass das Transportgut ordnungsgemäß und transportsicher verpackt ist, andernfalls er der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. für jeden daraus entstandenen Schaden unabhängig von einem Verschulden des Auftraggebers haftet.
§10 Beladung und Entladung der Güter
(Diese Bestimmung gilt ausschließlich für Vertragspartner, die Unternehmer sind. Im Verhältnis zu Konsumenten gilt sie daher nicht!!) Die Güter sind vom Auftraggeber, dem Absender bzw. dem Empfänger zu verladen bzw. zu entladen. Bei Mitarbeit von Fahrern, Hilfspersonal oder des Subfrächters oder dessen Fahrer oder Hilfspersonal bei der Verladung oder Entladung, haften diese Personen als Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers oder des Absenders. Wird jedoch mit der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. spätestens vor Beginn der Beladung oder Entladung ausdrücklich schriftlich vereinbart, dass die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. für die Verladung bzw. Entladung verantwortlich sein soll, so haftet die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. für die ordnungsgemäße Verladung und kann dafür ein gesondertes Entgelt berechnen. Vereinbarungen über die Be- oder Entladepflicht mit dem Fahrer, dem Subfrächter oder sonstigem Fahr- oder Begleitpersonal binden die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. nicht. Ist der Vertragspartner Konsument ist die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. immer zur Entladung verpflichtet.
§11 Überladung
Führt die die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. die Beladung durch, ist von ihm bei einer drohenden Überladung die Fortsetzung der Beladung zu verweigern. Besteht der Auftraggeber dennoch auf der Beladung, kann die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. , die Durchführung des gesamten Transportes ablehnen und das Gut auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers wieder entladen. Ausschließlich im Verhältnis mit Unternehmen, nicht jedoch mit Konsumenten, gilt bei Feststellung einer Überladung einer nicht vom der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. verladenen Sendung, dass die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. vom Auftraggeber die Abladung des Übergewichtes auf Kosten des Auftraggebers verlangen kann. Geschieht dies nicht sofort oder wird die Überladung unterwegs festgestellt, so kann Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. das Übergewicht auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers abladen. Der abgeladene Teil wird dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Trifft dieser binnen angemessener Frist keine Anweisungen, so kann die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. das Gut auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers einlagern und nach seiner Wahl allenfalls nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen den Verkauf der Güter veranlassen. Der Auftraggeber haftet bei festgestellter Überladung jedenfalls - auch bei Nichtdurchführung des Transportes - für die gesamte Fracht. Die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. kann dem Auftraggeber zusätzlich sämtliche insbesondere mit der Überbeladung, der Einholung und Durchführung der Weisungen und der Entladung entstandenen Auslagen und Kosten in Rechnung stellen. Darüber hinaus haftet der Auftraggeber der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. für jeden mit der Überladung verbundenen Schaden.
§12 Lade- und Ablieferfrist
Lieferfristen Lade- und Ablieferfristen sowie Lieferfristen sind - jedoch ausschließlich im Verhältnis zu Unternehmern immer unverbindlich. Sollte die Be- oder Entladung oder die Ablieferung zu bestimmten Zeiten erfolgen müssen, ist dies mit der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. unter ausdrücklichem Hinweis darauf, dass eine verspätete Be- oder Entladung oder Ablieferung nicht akzeptiert wird, schriftlich nachweislich zu vereinbaren. Lediglich die Bekanntgabe bestimmter Be- oder Entladedaten oder Lieferfristen reicht dazu nicht aus. Wird eine vereinbarte Lade- oder Ablieferfrist überschritten oder der Beginn der Beförderung durch Umstände, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen (wobei Absender und Empfänger dem Auftraggeber zuzurechnen sind), verzögert, so hat der Auftraggeber den Stundensatz zu zahlen, der sich aus dem vereinbarten Beförderungsentgelt errechnet und darüber hinaus der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. aus der Verzögerung erwachsenen Schaden (z.B. Leerfahrten, Stehzeiten etc.) vollständig zu ersetzen. Änderungen der vereinbarten Be- und Entladefristen oder Lieferfristen stellen eine Änderung des ursprünglich erteilten Auftrages dar. Einmal festgelegte Lade- oder Entladezeiten können nur durch schriftliche Zustimmung der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. geändert werden. Ohne schriftliche Zustimmung der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. stellen solche Änderungen eine Stornierung des Auftrages dar und lösen die im zweiten Absatz dieses Paragraphen vereinbarten Rechtsfolgen aus. Lehnt der Empfänger die Annahme der Sendung ab, steht der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. für die Rückbeförderung gegenüber seinem Auftraggeber ein angemessenes Entgelt in Höhe der vereinbarten Fracht zu. Davon unberührt bleibt das Recht der Entladung gemäß § 4 Abs 2 dieser AGT.
§13 Lademittel
Der Frachtführer haftet nicht für die ihm übergebenen Lademittel wie zum Beispiel Paletten. Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. ist jedenfalls nicht verpflichtet für die Rückführung ihm übergebener Lademittel zu sorgen. Übernimmt er die Rückführung von Lademitteln, so stehen ihm hierfür Kosten zu, die zwischen ihm und dem Auftraggeber zu vereinbaren sind.
§14 Zahlung der Fracht
Die Fracht (Beförderungsentgelt des Transporteurs) ist zuzüglich allfälliger Barauslagen, die dem Konsumenten jedoch vor Vertragsabschluss detailliert bekannt zu geben sind, sofern nicht anders vereinbart ist, sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges sind die gesetzlichen Verzugszinsen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, mindestens jedoch 12 o/o p.a. Verzugszinsen zu bezahlen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, die aufgelaufenen Mahnspesen sowie die mit der Betreibung der offenen Forderung verbundenen Kosten zur Gänze zu tragen. Wird vereinbart, dass die mit dem gegenständlichen Transport in Zusammenhang stehenden und vereinbarten angemessenen Frachtkosten und die tatsächlich entstandenen, dem Konsumenten im Vorhinein detailliert bekannt gegebenen Barauslagen von einem Dritten, zum Beispiel dem Empfänger, a) bezahlen sind, so haftet der Auftraggeber hierfür solidarisch mit dem Dritten der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. .
§15 Aufrechnungsverbot
(Diese Bestimmung gilt ausschließlich für Vertragspartner, die Unternehmer sind. Im Verhältnis zu Konsumenten gilt sie daher nicht!!). Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers mit Forderungen der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. ist ausgeschlossen, es sei denn diese Gegenforderungen sind von der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. ausdrücklich schriftlich anerkannt oder durch gerichtliche Entscheidung rechtskräftig festgestellt.
§16 Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht des Transporteurs
Die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. hat wegen aller fälligen und nichtfälligen Ansprüche, die ihm aus seinen für den Auftraggeber erbrachten Leistungen zustehen, insbesondere wegen der Fracht, der Zollgelder, der auf das Gut geleisteten Vorschüsse und anderer Auslagen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an dem Gut oder an sonstigen Werten, soweit sie dem Auftraggeber gehören oder die der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. für Eigentum des Auftraggebers hält und halten darf. Das Pfandrecht und das Zurückbehaltungsrecht besteht, solange die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. das Gut oder die Werte noch im Besitz hat oder sonst über die Güter mittels entsprechender Papiere verfügen kann. Der Erwerb des gesetzlichen Pfand- und Zurückbehaltungsrechtes bleibt davon unberührt. Die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. darf ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Forderungen, die mit dem Gut nicht im Zusammenhang stehen, nur ausüben, soweit sie nicht strittig sind oder wenn die Vermögenslage des Schuldners die Forderung der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. gefährdet. Allenfalls weitergehende gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrechte der Firma Rudi´s Quick Trans werden durch diese Bestimmungen nicht berührt. Auch nach der Ablieferung dauert das Pfandrecht fort. Der Empfänger oder Absender hat das Gut, das sich in seinen Händen befindet der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. umgehend herauszugeben. Verfügungen über das Gut sind, soweit nicht mit der Firma Rudi´s Quick Trans etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird, unzulässig.
§17 Verkauf des Pfandes
Für den Verkauf des Pfandes gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Wird der zwangsweise Verkauf des Gutes angedroht, wird dem Auftraggeber zur Ordnung der Angelegenheit eine Frist von einer Woche gestellt.
§18 Haftung des Transporteurs außerhalb des Anwendungsbereiches der CMR
Die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. haftet ausschließlich für Schäden, die während der Auftragssabwicklung entstehen, sofern diese durch (grob) fahrlässiges Verhalten entstehen. Dies gilt für Transporte gleichermaßen wie für Leistungen aus dem Hausservice und dem Zusammenbau von Möbelteilen. Schäden sind der Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice unmittelbar, aber spätestens 7 Tage nach Auftragsabwicklung schriftlich und mit Fotodokumentation zu melden. Sämtliche Schäden sind je nach Auftrag durch eine Transport- oder eine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt, sofern die Angaben des Auftraggebers korrekt gemacht wurden. Das umfasst den Wert und die Beschaffenheit des Transportgutes. Spätere Reklamationen können, müssen aber nicht auf dem Wege der Kulanz berücksichtigt werden. Jedenfalls ist das Aussetzen von Zahlungen aufgrund von einer Reklamation nicht zulässig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§19 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist im Falle von Unternehmergeschäften jener Ort, an dem die die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U. seinen Geschäftssitz hat. Das ist aktuell das Bezirksgericht Wr. Neustadt.
§20 Verjährung
Alle Ansprüche gegen die Firma Rudi´s Quick Trans Ihr Botendienst mit Hausservice e.U., gleichviel aus welchem Rechtsgrund und unabhängig vom Grad des Verschuldens, verjähren, sofern nicht die zwingenden Bestimmungen der CMR oder anderer zwingend anwendbarer Regelungsgebiete andere Verjährungsfristen festlegen, in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Kenntnis des Berechtigten von dem Anspruch, spätestens jedoch mit der Ablieferung des Gutes. Wenn der Auftraggeber Konsument ist, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
§21 Datenschutz
Alle Belange des Datenschutzes sind den Datenschutzrichtlinien der Firma Rudi´s Quick Trans zu entnehmen. Diese finden sich auf der Homepage und können auf Aufforderung auch zugesandt werden.
§22 Sonstiges
Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind auf den gegenständlichen Auftrag nicht anwendbar und verhindern nicht das Zustandekommen dieses Vertrages auch wenn anderes in Auftragsbestätigungen, Auftragsformularen, Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen oder anderen Formularen oder Schreiben des Auftraggebers vermerkt ist. Sollten einzelne dieser Bestimmungen aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen (2.8. Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes oder der CMR) oder sonst unwirksam sein, ist davon nicht der gesamte Vertrag betroffen. In diesem Fall ist nur die jeweils unwirksame Bestimmung unbeachtlich und ist allenfalls durch die jeweilige zwingende gesetzliche Bestimmung zu ersetzen.
Die Firma Rudi´s Quick Trans arbeitet fallweise mit dem Personalbereitsteller TTI zusammen, die AGT gelten jedenfalls auch für dessen Mitarbeiter.
Sämtliche Nebenvereinbarungen, die den AGT widersprechen, bedürfen der Schriftform und Unterzeichnung durch beide Vertragspartner, um Rechtsgültigkeit zu erlangen.